Kehrsatz verzeichnete in den letzten Jahren ein stetiges Bevölkerungswachstum. Durch die Zunahme auf gut 4700 Einwohnende stieg auch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Diese Entwicklung erforderte eine kontinuierliche Anpassung der Räumlichkeiten innerhalb der Schulliegenschaften. Dank den vor Jahrzehnten grosszügig geplanten Anlagen – namentlich im Selhofen – gelangen diese Optimierungen bisher gut. Dennoch bestehen mittlerweile räumliche Engpässe. Die Schulhäuser entsprechen nicht mehr den Anforderungen an zeitgerechten Unterricht, es fehlen Gruppen- und Fachräume zur flexiblen Nutzung. Ein weiterer Bedarf besteht bei den Tagesschulen.
Die Gemeinde Kehrsatz verfügt über zwei Schulareale, die Anlagen Selhofen und Dorf. Dazu kommen fünf über das Gemeindegebiet verteilte Kindergärten: Bahnhofmatte, Dorf, Hagwiese, Mätteli und Selhofen. Bei der Anlage Dorf wird auch die Tagesschule betrieben. Auf diese Schul- und Kindergartengebäude verteilen sich rund 600 Kinder und Jugendliche in 29 Klassen (Stand September 2024).
Der Gemeinderat will die Schulen zukunftsfähig machen – die weitsichtige Planung der Vorgänger-Generationen mit dem denkmalgeschützten Selhofen-Bau dient als Beispiel. Die Entwicklung soll im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten geschehen, als Projekt, das in den Gesamtfinanzplan eingebettet ist. Für den heutigen Gemeinderat steht aber ausser Frage, dass auch er die Herausforderungen in einem derart zentralen Bereich wie der Bildung angehen und nicht der nächsten Generation überlassen will. Deshalb beschloss er bereits im Mai 2022 die Überarbeitung der Schulraumplanung und bildete eine erste Arbeitsgruppe, die eine Bedarfsanalyse erstellte.
Im Mai 2023 setzte der Gemeinderat eine neue Arbeitsgruppe ein, bestehend aus den Gemeinderatsmitgliedern der Ressorts Bau und Infrastruktur sowie Bildung und Jugend, einer Vertretung der Schulleitung, dem Bauverwalter und dem Geschäftsleiter. Diese Gruppe erarbeitete ein Schulraumkonzept, das auf der Bedarfsanalyse des Ressorts Bildung und Jugend sowie der Schulleitenden basierte. An einer Klausurtagung im Mai 2024 führte der Gemeinderat Grundsatzdiskussionen über den künftigen Schulraumbedarf und beschloss das weitere Vorgehen. Im Januar 2024 hatte der Gemeinderat den Kredit für ein Qualitätssicherndes Verfahren genehmigt. Qualitätssichernde Verfahren haben den Zweck, die Anforderungen an die städtebauliche und architektonische Qualität sicherzustellen und ein breites Spektrum an innovativen Lösungen aufzuzeigen.
Die Kehrsatzer Schulraum-Strategie ist das Ergebnis eines Qualitätssichernden Verfahrens. Das Verfahren bestand aus vier Sitzungen eines zehnköpfigen Gremiums, darunter drei Gemeinderatsmitglieder und der Bauverwalter, ein Mitglied der Schulleitung, ein Architekt, externe Fachpersonen für Städtebau und Landschaftsarchitektur, ein Vertreter des Berner Heimatschutzes und eine Verfahrensbegleitung. Am 15. August 2024 nahm der Gemeinderat den Abschlussbericht des Qualitätssichernden Verfahrens, die sogenannte Volumenstudie, zur Kenntnis und verabschiedete die Strategie zu den künftigen Schul- und Kindergartenstandorten. Dabei fiel auch der Grundsatzentscheid, dass nicht mehr einzelne Kindergärten, sondern Doppelkindergärten geführt werden sollen, unter anderem der Doppelkindergarten Selhofen, der an dieser Sitzung schon definitiv genehmigt wurde. Beim Kindergarten Selhofen handelt es sich um das dringendste Vorhaben, weil ab Sommer 2026 Bedarf für eine sechste Kindergartenklasse besteht und kostspielige provisorische Lösungen vermieden werden sollen.
Laut einem Entwurf des Räumlichem Entwicklungskonzepts (REK) ist bis 2040 ein Bevölkerungswachstum von 4700 auf rund 5500 Einwohnende zu erwarten. Dieses Wachstum wird hauptsächlich über die Bautätigkeit auf der Bahnhofmatte (Projekt «Kehrsatz Mitte») erfolgen. Dieses Wachstum ist in der Schulraumplanung mitberücksichtigt.
Durch Umverteilungen ist es derzeit noch möglich, mit der bestehenden Anzahl Klassenzimmer auszukommen. Dafür braucht es aber grosse Flexibilität der Lehrpersonen und Kinder und Jugendlichen. So müssen Schülerinnen und Schüler auf die Gänge ausweichen, weil für Gruppenarbeiten zu wenig entsprechende Räume zur Verfügung stehen. Den Kindergärten fehlen total 215 Quadratmeter, dazu kommen etliche weitere Bedürfnisse. Im Selhofen fehlt beispielsweise ein Arbeitsraum für die Lehrperson, im Mätteli und im Hagwiesen ebenso, die Kindergärten Bahnhofmatte und Hagwiesen haben keine gedeckten Eingänge. Fast überall mangelt es grundsätzlich an Gruppenräumen oder an der vom Kanton vorgegebenen Grösse eines Gruppenraums. Der Primarschule Selhofen fehlen 9 Gruppenräume, der Oberstufe Selhofen ebenso. Die Unterstufe im Dorfschulhaus braucht ab 2026 total 6 Gruppenräume, je 3 im alten und neuen Dorfschulhaus, und ein Klassenzimmer. Der Tagesschule im Dorfschulhaus fehlen bei einem Soll-Zustand von 635 Quadratmetern deren 385 (250 Quadratmeter Ist-Zustand).
Die Unterrichtsmethoden in der Schule von heute haben sich gegenüber früher grundlegend geändert. Der Lehrplan 21 verlangt genügend Gruppenräume, damit Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zum selbständigen Lernen erhalten. Heutzutage geht es im Unterricht verstärkt um individuelles Lernen, die persönliche Entfaltung spielt eine entscheidende Rolle. Das eigene Tun und Denken benötigt eine andere räumliche Ausgestaltung der Lernumgebungen. Damit es Kindern möglich ist, parallel unterschiedliche Arbeiten zu erledigen, sollten genügend Zimmer zur Verfügung stehen. Im zeitgerechten Unterricht gibt es neben der Wandtafel auch Laptops, Tablets oder Whiteboards; zudem nehmen Schülerinnen und Schüler oft Audio- oder Videobeiträge auf, wofür ein Raum nötig ist, in dem keine anderen Geräusche zu hören sind. Wie Gruppen- gehören gut ausgerüstete Fachräume zum heutigen Standard. Kinder und Jugendliche profitieren mehr, wenn sie Kompetenzen nicht nur theoretisch, sondern auch in Übungen erlernen.
Nach den kantonalen Vorgaben strebt die Gemeinde Klassengrössen von 20 bis 25 Schülerinnen und Schülern an.
Die Zahlen steigen bis 2040 von heute rund 600 Schülerinnen und Schülern auf über 700 an, vorausgesetzt, die Bevölkerung steigt bis dahin wie prognostiziert von 4700 auf 5500 Einwohnerinnen und Einwohner an. Diese Berechnungen basieren auf der Annahme einer linearen Zunahme von 11 bis 13 Schülerinnen und Schüler pro 100 Einwohnende. Unter diesen Bedingungen und ohne erweiternde Massnahmen wären sämtliche Schulzimmer als Klassenzimmer in Gebrauch. Raum für Gruppen- und Spezialzimmer würde mehrheitlich fehlen.
In den vergangenen vier Jahren verdoppelte sich die Nachfrage nach Tagesschulangeboten, obwohl das Bevölkerungswachstum nicht annähernd so gross war. Im laufenden Schuljahr 2024/25 werden ungefähr 730 Angebote nachgefragt, 2021/22 waren es rund 370 gewesen. An gewissen Tagen stösst der Mittagstisch bereits heute an Kapazitätsgrenzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht an jedem Tag gleich viele Tagesschul-Angebote nachgefragt werden und die maximale Auslastung nur punktuell eintritt. Durch das steigende Interesse von Familien an externen Betreuungsangeboten werden künftig noch mehr Tagesschulplätze benötigt.
Gemäss kantonalen Empfehlungen sollte eine Tagesschule über mindestens zwei Räume verfügen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, die der Tagesablauf der Kinder und Jugendlichen bringt (Essen, Spielen, Hausaufgaben, Rückzug). Die Räume sollen zudem wohnlich und praktisch ausgebaut sein, pro Kind wird ein Raumanteil von 4 Quadratmetern (Gänge inklusive, ohne Küche und Toiletten) empfohlen. Zudem ist es ratsam, einen Raum für Einzelgespräche oder -arbeiten einzuplanen.
«Kehrsatz Mitte» gilt für die Dorfentwicklung von Kehrsatz als Jahrhundertprojekt. Zusammen mit der Burgergemeinde Bern, dem Kanton und der Bahngesellschaft BLS werden in einer ersten Etappe die Grundlagen für eine Überbauung mit 120 Wohneinheiten geschaffen. Zudem sollen polyvalente Gewerbeflächen und Einkaufsmöglichkeiten das Erdgeschoss beleben und einen Flächenanteil von rund 15 Prozent ausmachen.
Frühere Abstimmungen zeigten eine positive Grundhaltung zu Schulprojekten. 2015 hiess die Bevölkerung 5 Millionen Franken für die Sanierung des Schulhauses Selhofen gut, 2023 nahm sie die Einführung eines neuen Schulmodells an. Zudem wiesen im Wahlkampf für die Gemeinderatswahlen im Oktober 2024 alle Parteien darauf hin, dass Bedarf an zusätzlichem Schulraum besteht.
Die Doppelturnhalle der Sekundarschule und die Turnhalle der Primarschule auf der Anlage Selhofen decken den Bedarf der Gemeinde ausreichend ab. Das Lehrschwimmbecken im Selhofen erfüllt zudem die Bedürfnisse der Schule. Auch in den nächsten Jahren dürfte kein Bedarf für zusätzliche Hallen entstehen. Die Belegungszeiten sind nicht ausgereizt, derzeit ist Kehrsatz sogar in der Lage, die Hallen an Vereine aus anderen Gemeinden (FC Belp, FC Kaufdorf, TV Belp, Unihockey RK Gürbetal) zu vermieten. Der Aussenraum auf der Anlage Selhofen ist ebenfalls grosszügig gestaltet und bedarf keiner Anpassungen.
Die Strategie stärkt einerseits die Standorte Selhofen und Dorfschulhaus. Anderseits sollen im Laufe der Jahre bisherige Kindergärten aufgehoben (Bahnhofmatte, Mätteli, eventuell Hagwiesen), dafür zusätzlich zum Kindergarten Dorf zwei neue Doppelkindergärten gebaut werden, im Selhofen und an einem zu definierenden Standort oberhalb der Bahnlinie. Das Neue Dorfschulhaus soll renoviert und ergänzt werden, zudem entstehen zwei neue Gebäude mit Schul- und Tagesschulräumlichkeiten, an den Standorten Dorf und Selhofen. Die Etappierungsschritte sind im Grundsatz klar, der Zeitplan ist aber noch flexibel und hängt von diversen Genehmigungsverfahren ab, von den finanziellen und personellen Ressourcen der Gemeinde und von den Fortschritten beim Projekt «Kehrsatz Mitte». Eine gewisse Eile besteht betreffend Bau des Doppelkindergartens Selhofen, weil die Gemeinde ab Sommer 2026 eine sechste Kindergartenklasse benötigt.
Die Untersuchungen der Arbeitsgruppe zeigten, dass die stets engere Vernetzung von Tagesstrukturen und Kindergärten eine Zentralisierung bedingt. Daher ist das bisherige Konzept der Quartierkindergärten mittel- und langfristig nicht mehr geeignet. Ein Beispiel: Für die «Pedibus»-Begleitung von Kindergartenkindern zum Mittagstisch und in die Nachmittagsbetreuung und zurück trägt die Schule die Verantwortung. Je nach Alter und Entwicklung brauchen Kinder ganzjährig eine Begleitung, was sehr personalaufwändig ist. Daher ist es von grosser Bedeutung, dass der Schulweg sicher und nicht allzu lang ist. Das Ziel besteht darin, dass ihn alle Kinder selbständig bewältigen. Auch vor diesem Hintergrund soll die Nutzung langfristig sinnvoll gegliedert werden, mit den Standorten Selhofen, Dorfschulhaus und an einer zu definierenden Stelle oberhalb der Bahnlinie; die Örtlichkeiten werden über das Gemeindegebiet ausgeglichen verteilt, mit überall je zwei Kindergärten. Eine Konzentration der Standorte trägt zudem dazu bei, dass sich Betrieb und Unterhalt der Gebäude effizienter bewerkstelligen lassen.
Der Zustrom an zusätzlichen Schülerinnen und Schülern aus dem Dorfbereich oberhalb der Bahnlinie ist markant. Da der Kindergarten Bahnhofmatte der Überbauung «Kehrsatz Mitte» wird weichen müssen, benötigt die Gemeinde eine Lösung im oberen Dorfteil, an einem zu definierenden Standort. Beim Kindergarten Hagwiesenstrasse ist zu prüfen, ob für einen Doppelkindergarten ausreichend Platz zur Verfügung steht. Im Rahmen der Volumenstudie war das Gebäude an der Zimmerwaldstrasse 19 in Betracht gezogen worden. Diese Liegenschaft hatte sich die Gemeinde als Teil der strategischen Landreserve für die Neuanbindung der Zimmerwaldstrasse an die Umfahrungsstrasse (Stichwort: «Kehrsatz Mitte») gesichert. Die Liegenschaft verfügt über grosses Volumen wie auch über genügend Umschwung. Mittlerweile ist der Gemeinderat aber zur Ansicht gekommen, dass die Standortfrage vorderhand ergebnisoffen bleiben soll.
Mit der Umsetzung der beabsichtigten Massnahmen würde der Schulraum über 2040 hinaus ausreichen. Es würden in der Gemeinde genügend Kindergarten-Plätze, 27 Klassenzimmer (für durchgehend drei Klassen pro Stufe) und genügend Zimmer für Gruppen- und Fachräume zur Verfügung stehen.
Stand Ende 2024 sind folgende Massnahmen geplant:
Der Gemeinderat hat die Volumenstudie am 15. August 2024 verabschiedet. Sehr konkret wird der Doppelkindergarten im Selhofen vorangetrieben. Die weiteren Vorhaben sind noch nicht in Einzelheiten geplant, Detailprojekte müssen in Arbeitsgruppen verfasst werden. So ist auf dem Areal Dorf eine dreigeschossige Bauweise aus Sicht des Orts- und Landschaftsbildes denkbar, für die Anordnung des Neubaus für Schul- und Tagesschulräumlichkeiten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Im weiteren Prozess gilt es die am besten geeignete Lösung zu ermitteln. Der Gemeinderat ist sich der ortsbaulichen Sensibilität des Umfelds bewusst. Ähnlich verhält es sich im Selhofen. Mit Blick auf Ort- und Landschaftsbild wäre ein Volumen von drei bis vier Geschossen tragbar, nachbarschaftliche Aspekte haben angesichts der peripheren Lage des Areals eine weniger grosse Bedeutung. Zentral ist aber, dass die hohe Qualität der vor über 50 Jahren erbauten Anlage sowohl schulbetrieblich als auch architektonisch wie aussenräumlich erhalten bleibt oder sogar erhöht wird.
Angesichts des zu erwartenden Zuwachses an Kindergartenkindern muss der Doppelkindergarten im Selhofen im Sommer 2026 bezugsbereit sein. Deshalb entschied sich der Gemeinderat dazu, das Projekt mit bewährten Kräften voranzutreiben, die die Kehrsatzer Schulinfrastruktur und Ortsplanung seit Jahren kennen. Zudem gab es ein qualitätssicherndes Workshopverfahren, das verschiedenste Fachpersonen (Architekten, Landschaftsarchitekten, Berner Heimatschutz) begleiteten. Das Verfahren soll auch gewährleisten, dass sich der neue Kindergarten in die erhaltenswerte Gebäudestruktur des legendären Selhofen-Architekten Werner Künzi eingliedert.
Das ganze Schulareal befindet sich im Besitz der Einwohnergemeinde Kehrsatz.
Im Zuge der laufenden Bauarbeiten für die neue Fernwärmezentrale im Selhofen lässt sich der Kindergarten teilweise auf deren Decke bauen. So ist es möglich, dass Bauarbeiten quasi in einem Zug ausgeführt und Installationskosten geteilt werden. Die nahtlose Umsetzung des neuen Kindergartens ermöglicht, dass im Vorfeld etwa Fundationsbereiche, Werkleitungsanschlüsse, Umgebungsgestaltung oder Bauinstallation synergetisch genutzt und umgesetzt werden, eine frühestmögliche Abstimmung der beiden Bauprojekte ist deshalb wünschenswert.
Dazu lassen sich vor Beginn eines Qualitätssicherenden Verfahrens keine Aussagen machen. Am 9. Januar 2025 verabschiedete der Gemeinderat einen Kredit über 80'000 Franken für die Vorbereitung eines entsprechenden Verfahrens.
Ein Teil des Aussen-Aufenthaltsraums wird womöglich etwas eingeschränkt. Je nach Bauprojekt besteht aber die Möglichkeit, dass dafür gedeckter Aussenraum entsteht. Dank der sehr grosszügigen Aussenanlage scheint eine mögliche Reduzierung von Aussenraum verkraftbar.
Nein, in den errechneten Kosten sollte alles enthalten sein. 2015 investierte die Gemeinde bereits 5 Millionen Franken in die Sanierung der Anlage.
Die Arbeitsgruppe setzt sich intensiv mit dieser Thematik auseinander. Derzeit ist noch nicht abzuschätzen, wo welches Material eingesetzt und welcher Energiestandard angestrebt wird.
Der Kindergartenunterricht ist vor allem im Bestreben nach möglichst kurzen Schulwegen an drei Standorten vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klasse sind auf zwei Standorte verteilt. Nur die Schülerinnen und Schüler des Zyklus 3 (7. bis 9. Klasse) werden zentralisiert im Selhofen unterrichtet. Die Aufteilung der Primarstufe auf zwei Standorte macht auch weiterhin Sinn, weil künftig zwei Tagesschulen getrennt für kleinere (Kindergarten bis und mit 2. Klasse, Tagesschule Dorf) und ältere Kinder (Tagesschule Selhofen) angeboten werden sollen. Kleineren Kindern ist der Weg zu der eher am Rand der Gemeinde gelegenen Anlage Selhofen teilweise nicht zumutbar.
Die Arbeitsgruppe geht davon aus, dass die Investitionen in Schul-, Kindergarten- und Tagesschulbauten in den nächsten 10 bis 12 Jahren um die 20 Millionen Franken betragen werden. Die laufende Schulraumplanung muss aber zwingend im Kontext zum Gesamtfinanzplan gesehen werden, weitere beabsichtigte und notwendige Investitionen sind nicht ausser acht zu lassen. Laut Finanzplan 2024 bis 2029 sind im Steuerhaushalt zusätzliche Investitionen von 6 Millionen Franken und in den Spezialfinanzierungen Investitionen von rund 7,5 Millionen geplant.
Die jüngsten Kostenberechnungen für den Doppelkindergarten Selhofen zeigen ähnliche Kosten auf wie für vergleichbare Objekte in anderen Gemeinden. Für die weiteren Vorhaben sind die Kostenschätzungen noch zu ungenau.
Die Kostenschätzungen werden laufend den aktuellen Erkenntnissen angepasst, mindestens jährlich – oder wenn neue Kostenschätzungen und -berechnungen vorliegen. Aktualisierte Zahlen fliessen in die weiteren Planungen ein. Die Realisierung der Bauprojekte wird mittels Controlling überwacht.
Schulliegenschaften werden nach kantonalen Bestimmungen auf 33 Jahre abgeschrieben. Unter der Annahme eines Investitionsvolumens von 20 Millionen Franken im Schulbereich entstehen jährliche Abschreibungen von 600 000 Franken (3 %). Zum Vergleich: Die Einnahmen aus einem Steuerzehntel liegen bei etwa 700 000 Franken. Zusammen mit den Fremdkapitalzinsen fallen jährlich Kosten von mehr als 1 Million Franken an, was voraussichtlich wiederkehrend zu defizitären Abschlüssen führen wird.
Im Finanzplan sind bis 2029 Investitionen von 18 Millionen Franken im steuerfinanzierten Bereich und weitere 7,5 Millionen im gebührenfinanzierten Bereich vorgesehen. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Gemeinde in der Lage respektive bereit ist, diese Investitionen auch zu tätigen. Einerseits obliegt es dem neuen, im Herbst 2024 gewählten Gemeinderat, die Investitionen zu priorisieren, allenfalls zu straffen und zeitlich zu staffeln. Anderseits wird die Bevölkerung über die Kredite zu allen einzelnen Geschäften befinden dürfen. Kredite bis zu 1,2 Millionen Franken brauchen das Einverständnis von der Gemeindeversammlung, darüberliegende Finanzierungen kommen an die Urne.
Die Selbstfinanzierung der Gemeinde ist recht bescheiden. Deshalb führen die vorgesehenen Investitionen gleichsam direkt im selben Umfang zu einer Neuverschuldung, die Fremdverschuldung steigt von heute 6 auf rund 25 Millionen Franken an. Als direkte Folge fallen Fremdkapitalzinsen von 0,5 Millionen Franken an (Zinsannahme: 2 %). Dadurch wird der Spielraum für positive Rechnungsabschlüsse eingeschränkt. Gemeinden kommen aber immer wieder in Phasen der Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen. Eine zusätzliche Haushaltsverschuldung ist in solchen Phasen nicht aussergewöhnlich und kaum zu umgehen, soll aber ein gewisses Mass nicht überschreiten und von beschränkter Dauer sein.
Kehrsatz verfügt derzeit über ein Eigenkapital von mehr als 9 Steuerzehnteln und liegt damit über den Empfehlungen des Kantons von 2 bis 3 Steuerzehnteln. Im Vergleich zu anderen Gemeinden steht Kehrsatz auf finanziell solidem Fundament, weist aber eine gewisse Ertragsschwäche auf und vermag in dieser Hinsicht nicht mit vergleichbaren Gemeinden aus der Agglomeration Bern mitzuhalten.
Stand 1. Januar 2025 verfügt die Gemeinde über Eigenkapital in der Höhe von 5,7 Millionen Franken. Gemäss Finanzplan bleiben davon bis 2029 noch rund 740 000 Franken übrig. Allerdings werden diese Zahlen bald als überholt gelten, da der sehr gute Rechnungsabschluss 2024 im Finanzplan, der im Sommer 2025 überarbeitet wird, zu einer deutlichen Verbesserung führen wird. Eine Steuererhöhung ist trotzdem nicht auszuschliessen. In diesem Zusammenhang gilt aber: Die Schulraumplanung muss im Kontext zum Gesamtfinanzplan gesehen werden, auch andere Investitionen stehen an, etwa die Basiserschliessung der Bahnhofmatte für rund 2,25 Millionen Franken, der Einbau einer Photovoltaikanlage (0,75 Millionen Franken, auf der Anlage Selhofen, von der Schulraumplanung unabhängig), die Sanierung der Gurtenstrasse (0,6), ICT-Ersatzbeschaffungen (0,5) und die Leitungsbauten im Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbereich (8). Letztlich ist es die Summe aller Investitionen, die allenfalls zu einer Steuererhöhung führt. Der Spielraum für weitere Steuererhöhungen scheint eher knapp, da der Steuersatz 2015 von 1,45 auf 1,64 Einheiten erhöht werden musste, womit Kehrsatz im Vergleich mit anderen Agglomerationsgemeinden eher schlecht abschneidet. Entsprechende Vergleiche sind aber mit Vorsicht zu geniessen, weil beispielsweise nicht absehbar ist, wie und mit welchen Folgen andere Gemeinden allenfalls steigenden Schulraumbedarf finanzieren würden.
Mit einer Straffung der Projekte (Raumprogramm, Ausstattung, Einrichtung) lassen sich Kosten womöglich senken, und mit einer zeitlich grosszügigen Etappierung ist es allenfalls möglich, die Investitionen besser zu verteilen. Zudem könnten Desinvestitionen einen dämpfenden Effekt haben. Auch die teilweise mögliche Entnahme der zusätzlichen Abschreibungskosten aus der Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung wurde bisher nicht näher analysiert. Dieser Spezialfonds dient grundsätzlich der Finanzierung der Folgekosten aus Infrastrukturbauten; in welcher Höhe und wie lange die steigenden Abschreibungen aus diesem Topf finanziert werden sollen, wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit beschliessen.
Desinvestitionen sind in geringem Masse möglich. So liessen sich die Parzelle beim Reservoir Hubel und die kürzlich erworbene Liegenschaft Zimmerwaldstrasse 11 verkaufen. Sobald nicht mehr benutzte Kindergartengebäude nicht mehr in Betrieb sind, wären auch diese Parzellen nach einer Umzonung (von einer «Zone für öffentliche Nutzung» in eine Bauzone) veräusserbar. Diese Desinvestitionen würden aber nicht ausreichen, um die finanziellen Auswirkungen der anderen Investitionen substanziell zu mildern.
Die Volumenstudie belegt, dass ein dreistöckiger Bau möglich wäre und von der Denkmalpflege unterstützt würde. Welches Volumen der Bau letztlich umfassen wird, zeigt das weitere Verfahren.
Die Urnenabstimmung für den Kredit von 2,9 Millionen Franken zur Realisierung des Doppelkindergartens im Selhofen fand am 18. Mai 2025 statt. Die Bevölkerung bewilligte das Geschäft mit einer Zustimmung von 81 Prozent. Die Planungskosten für die Vorbereitungen der weiteren Neu- und Umbauten an den Standorten Selhofen und Dorf genehmigten die 58 anwesenden Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 einstimmig.
Gemäss dem Organisationsreglement der Gemeinde muss an der Urne erst über Geschäfte abgestimmt werden, die 1,2 Millionen Franken übersteigen.
Diesen Planungskredit beschloss der Gemeinderat am 15. August 2024.
Die Bevölkerung wird über die Kredite zu allen einzelnen Massnahmen befinden dürfen. Kredite bis zu 1,2 Millionen Franken brauchen das Einverständnis von der Gemeindeversammlung, darüberliegende Finanzierungen kommen an die Urne.
Zum Doppelkindergarten im Selhofen ist realistisch gesehen keine Mitsprache mehr möglich. Dieses Projekt erlaubt kaum mehr Verzögerungen, weil ab Sommer 2026 Bedarf für eine sechste Kindergartenklasse besteht. Bei den übrigen Projekten gilt es für die Detailplanung Bereiche zu finden, die für die öffentliche Mitsprache geeignet sind, beispielsweise Aussenraumgestaltungen, Dimensionierung der Baukörper et cetera. Der Gemeinderat wird sich im Nachgang zur Veranstaltung vom 31. März 2025 zeitnah mit der Art und Weise der Partizipation befassen.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das Umfeld der Schul- und Kindergartenanlage Dorf ortsbaulich sensibel ist. Zudem ist die bestehende Erschliessung nicht optimal, da die Zufahrt auch als Durchfahrt zu einigen nahestehenden Liegenschaften dient. Auf dem Weg zu ihren Liegenschaften bleibt Anwohnenden nichts anderes übrig, als durch den Pausenplatz zu fahren. Deshalb strebt der Gemeinderat für das Schulareal eine neue Erschliessung an, die auch die Durchfahrt zu den erwähnten Liegenschaften optimiert. Beim Zusatzbau für die neuen Schul- und Tagesschulräumlichkeiten stehen bisher weder Höhe noch genaue Lage oder Ausrichtung fest; deshalb ist auch unklar, wer allenfalls von eingeschränkter Aussicht betroffen sein wird. Für die Vorbereitung eines Qualitätssichernden Verfahrens für die geplanten Neubauten im Selhofen und Areal Dorf sprach der Gemeinderat am 9. Januar 2025 einen Kredit über 80 000 Franken. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, die umliegenden Eigentumsbesitzenden frühzeitig in den Prozess einzubinden und deren Anliegen anzuhören und aufzunehmen.
Die treibende Kraft für die beabsichtigten Massnahmen ist die Absicht des Gemeinderats, die Schulen von Kehrsatz zukunftsfähig zu machen – mit Blick auf Veränderungen im Schulunterricht einerseits, auf die steigende Bevölkerungszahl anderseits. Auf die steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern hat «Kehrsatz Mitte» einen gewissen Einfluss, auch ohne dieses Projekt wären Massnahmen aber nötig – angesichts des steigenden Interesses von Familien an externen Betreuungsangeboten oder auch der stets engeren Vernetzung von Tagesstrukturen und Kindergärten.