Investieren, priorisieren, etappieren

Die Investitionen in Schul-, Kindergarten- und Tagesschulbauten dürften in den nächsten 10 bis 12 Jahren um die 20 Millionen Franken betragen. Die Schulraumplanung muss aber zwingend im Kontext zum Gesamtfinanzplan und zu anderen Investitionen gesehen werden.

Je nach Priorisierung braucht es eine mehr oder weniger grosse Staffelung der Schulraum-Vorhaben. Eine zeitlich grosszügige Etappierung hilft allenfalls, ohne teure Provisorien auszukommen und die Investitionen besser zu verteilen. Mit einer Straffung der Projekte (Raumprogramm, Ausstattung, Einrichtung) lassen sich zudem womöglich Kosten senken.

Gemeinden kommen immer wieder in Phasen der Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen. Eine zusätzliche Haushaltverschuldung ist in solchen Phasen nicht aussergewöhnlich, soll aber von beschränkter Höhe und Dauer sein.

Die Bevölkerung wird über die Kredite zu allen einzelnen Massnahmen befinden dürfen. Kredite bis zu 1,2 Millionen Franken brauchen das Einverständnis von der Gemeindeversammlung, darüberliegende Finanzierungen kommen an die Urne.

Fragen und Antworten

Die Arbeitsgruppe geht davon aus, dass die Investitionen in Schul-, Kindergarten- und Tagesschulbauten in den nächsten 10 bis 12 Jahren um die 20 Millionen Franken betragen werden. Die laufende Schulraumplanung muss aber zwingend im Kontext zum Gesamtfinanzplan gesehen werden, weitere beabsichtigte und notwendige Investitionen sind nicht ausser acht zu lassen. Laut Finanzplan 2024 bis 2029 sind im Steuerhaushalt zusätzliche Investitionen von 6 Millionen Franken und in den Spezialfinanzierungen Investitionen von rund 7,5 Millionen geplant.

Die jüngsten Kostenberechnungen für den Doppelkindergarten Selhofen zeigen ähnliche Kosten auf wie für vergleichbare Objekte in anderen Gemeinden. Für die weiteren Vorhaben sind die Kostenschätzungen noch zu ungenau.

Die Kostenschätzungen werden laufend den aktuellen Erkenntnissen angepasst, mindestens jährlich – oder wenn neue Kostenschätzungen und -berechnungen vorliegen. Aktualisierte Zahlen fliessen in die weiteren Planungen ein. Die Realisierung der Bauprojekte wird mittels Controlling überwacht.

Schulliegenschaften werden nach kantonalen Bestimmungen auf 33 Jahre abgeschrieben. Unter der Annahme eines Investitionsvolumens von 20 Millionen Franken im Schulbereich entstehen jährliche Abschreibungen von 600 000 Franken (3 %). Zum Vergleich: Die Einnahmen aus einem Steuerzehntel liegen bei etwa 700 000 Franken. Zusammen mit den Fremdkapitalzinsen fallen jährlich Kosten von mehr als 1 Million Franken an, was voraussichtlich wiederkehrend zu defizitären Abschlüssen führen wird.

Im Finanzplan sind bis 2029 Investitionen von 18 Millionen Franken im steuerfinanzierten Bereich und weitere 7,5 Millionen im gebührenfinanzierten Bereich vorgesehen. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Gemeinde in der Lage respektive bereit ist, diese Investitionen auch zu tätigen. Einerseits obliegt es dem neuen, im Herbst 2024 gewählten Gemeinderat, die Investitionen zu priorisieren, allenfalls zu straffen und zeitlich zu staffeln. Anderseits wird die Bevölkerung über die Kredite zu allen einzelnen Geschäften befinden dürfen. Kredite bis zu 1,2 Millionen Franken brauchen das Einverständnis von der Gemeindeversammlung, darüberliegende Finanzierungen kommen an die Urne.

Die Selbstfinanzierung der Gemeinde ist recht bescheiden. Deshalb führen die vorgesehenen Investitionen gleichsam direkt im selben Umfang zu einer Neuverschuldung, die Fremdverschuldung steigt von heute 6 auf rund 25 Millionen Franken an. Als direkte Folge fallen Fremdkapitalzinsen von 0,5 Millionen Franken an (Zinsannahme: 2 %).  Dadurch wird der Spielraum für positive Rechnungsabschlüsse eingeschränkt. Gemeinden kommen aber immer wieder in Phasen der Erneuerungs- und Erweiterungsinvestitionen. Eine zusätzliche Haushaltsverschuldung ist in solchen Phasen nicht aussergewöhnlich und kaum zu umgehen, soll aber ein gewisses Mass nicht überschreiten und von beschränkter Dauer sein.

Kehrsatz verfügt derzeit über ein Eigenkapital von mehr als 9 Steuerzehnteln und liegt damit über den Empfehlungen des Kantons von 2 bis 3 Steuerzehnteln. Im Vergleich zu anderen Gemeinden steht Kehrsatz auf finanziell solidem Fundament, weist aber eine gewisse Ertragsschwäche auf und vermag in dieser Hinsicht nicht mit vergleichbaren Gemeinden aus der Agglomeration Bern mitzuhalten.

Stand 1. Januar 2025 verfügt die Gemeinde über Eigenkapital in der Höhe von 5,7 Millionen Franken. Gemäss Finanzplan bleiben davon bis 2029 noch rund 740 000 Franken übrig. Allerdings werden diese Zahlen bald als überholt gelten, da der sehr gute Rechnungsabschluss 2024 im Finanzplan, der im Sommer 2025 überarbeitet wird, zu einer deutlichen Verbesserung führen wird. Eine Steuererhöhung ist trotzdem nicht auszuschliessen. In diesem Zusammenhang gilt aber: Die Schulraumplanung muss im Kontext zum Gesamtfinanzplan gesehen werden, auch andere Investitionen stehen an, etwa die Basiserschliessung der Bahnhofmatte für rund 2,25 Millionen Franken, der Einbau einer Photovoltaikanlage (0,75 Millionen Franken, auf der Anlage Selhofen, von der Schulraumplanung unabhängig), die Sanierung der Gurtenstrasse (0,6), ICT-Ersatzbeschaffungen (0,5) und die Leitungsbauten im Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbereich (8). Letztlich ist es die Summe aller Investitionen, die allenfalls zu einer Steuererhöhung führt. Der Spielraum für weitere Steuererhöhungen scheint eher knapp, da der Steuersatz 2015 von 1,45 auf 1,64 Einheiten erhöht werden musste, womit Kehrsatz im Vergleich mit anderen Agglomerationsgemeinden eher schlecht abschneidet. Entsprechende Vergleiche sind aber mit Vorsicht zu geniessen, weil beispielsweise nicht absehbar ist, wie und mit welchen Folgen andere Gemeinden allenfalls steigenden Schulraumbedarf finanzieren würden.

Mit einer Straffung der Projekte (Raumprogramm, Ausstattung, Einrichtung) lassen sich Kosten womöglich senken, und mit einer zeitlich grosszügigen Etappierung ist es allenfalls möglich, die Investitionen besser zu verteilen. Zudem könnten Desinvestitionen einen dämpfenden Effekt haben. Auch die teilweise mögliche Entnahme der zusätzlichen Abschreibungskosten aus der Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung wurde bisher nicht näher analysiert. Dieser Spezialfonds dient grundsätzlich der Finanzierung der Folgekosten aus Infrastrukturbauten; in welcher Höhe und wie lange die steigenden Abschreibungen aus diesem Topf finanziert werden sollen, wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit beschliessen.

Desinvestitionen sind in geringem Masse möglich. So liessen sich die Parzelle beim Reservoir Hubel und die kürzlich erworbene Liegenschaft Zimmerwaldstrasse 11 verkaufen. Sobald nicht mehr benutzte Kindergartengebäude nicht mehr in Betrieb sind, wären auch diese Parzellen nach einer Umzonung (von einer «Zone für öffentliche Nutzung» in eine Bauzone) veräusserbar. Diese Desinvestitionen würden aber nicht ausreichen, um die finanziellen Auswirkungen der anderen Investitionen substanziell zu mildern.

Die Volumenstudie belegt, dass ein dreistöckiger Bau möglich wäre und von der Denkmalpflege unterstützt würde. Welches Volumen der Bau letztlich umfassen wird, zeigt das weitere Verfahren.

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